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Zur Zeitplanung beim Hinweisgeberschutzgesetz
Die Entstehung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Neues Spiel, neues Glück so der Ansatz. Nachdem frühere Versuche ein Hinweisgeberschutzgesetz zu verabschieden scheiterten, legte die Bundesregierung 2022 einen neuen Entwurf vor, der jedoch ein weiteres Mal – diesmal im Bundesrat – scheiterte.
- April 2022: Die Bundesregierung veröffentlicht den Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verfügbar beim Bundesministerium der Justiz, BMJ.
- 29. September 2022: Die Regierung bringt den Gesetzentwurf als Drucksache 20/3442 in den Bundestag ein, der erstmals darüber berät und den Entwurf an den federführenden Rechtsausschuss überweist.
- 19. Oktober 2022: Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses werden diverse Sachverständige angehört, die Nachbesserungsbedarf am Hinweisgeberschutzgesetz anmerken.
- 14. Dezember 2022: Der Rechtsausschuss nimmt laut Pressemitteilung einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Die wohl wichtigsten Änderungen:
- Unternehmen und öffentliche Stellen müssen in den einzurichtenden Meldestellen nun doch anonyme Meldungen ermöglichen.
- Zudem gehört auch der Digital Markets Act der Europäischen Union zum sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes. Dies war eine Vorgabe der EU.
- Auch sollen Hinweisgeber geschützt werden, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten melden.
- 16. Dezember 2022: Der Bundestag beschäftigt sich in zweiter und dritter Lesung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Der angepasste Gesetzentwurf wird mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.
- 10. Februar 2023: Der Bundesrat blockiert das Hinweisgeberschutzgesetz.
- Am 17. März 2023 hat sich der Bundestag ein weiteres Mal mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auseinandersetzen. Damit soll die EU-Whistleblower-Richtlinie endlich in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Am 27.03.2023 befasst sich der Rechtsausschuss mit dem Gesetz, dies dann am 31.3. durch den Bundesrat kommen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen mit in der Regel 250 Beschäftigten oder mehr eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Arbeitgeber mit in der Regel 50 bis zu 249 Beschäftigten gehören ab dem 17. Dezember 2023 zu dem Kreis der Verpflichteten.
- Nach der Ausfertigung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 tritt das lang ersehnte deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich am 02. Juli 2023 in Kraft.