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Zur Zeitplanung beim Hinweisgeberschutzgesetz
Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 10.2.2023 terminiert. Wenn der Bundesrat in dieser Sitzung dem HinSchG zustimmt, kann eine Verkündung des Gesetzes noch im Februar 2023 erfolgen.
Das HinSchG wird drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Somit werden die Verpflichtungen für die betroffenen Unternehmen voraussichtlich bis Ende Mai 2023 wirksam. Bereiten Sie sich deshalb entsprechend vor.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung eines Hinweisgeber-Meldesystem (www.hinweisgeber-meldesystem.de). Über diesen Kanal kann der Hinweisgeber mit dem Ombudsmann anonym kommunizieren und erfüllt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie. Unser Hinweisgeber-Meldesystem steht innerhalb weniger Minuten zur Verfügung. Als Datenschutzbeauftragte, Ombudsperson (neutrale Person) unterstützen und übernehmen wir für Sie die Implementierung und den Service.
Ab 17.12.2023 muss ein Unternehmen ab 50 Mitarbeiter ein Hinweisgeber-Meldesystem anbieten