Die Cloud-Lösung zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetz

für Unternehmen und Behörden

Softwarelösung in über 20 Sprachen – bundesweit & europaweit einsetzbar

MAXIMALE SICHERHEIT MIT UNS

Zur Zeitplanung beim Hinweisgeberschutzgesetz

Die Entstehung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Neues Spiel, neues Glück so der Ansatz. Nachdem frühere Versuche ein Hinweisgeberschutzgesetz zu verabschieden scheiterten, legte die Bundesregierung 2022 einen neuen Entwurf vor, der jedoch ein weiteres Mal – diesmal im Bundesrat – scheiterte.

  • April 2022: Die Bundesregierung veröffentlicht den Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verfügbar beim Bundesministerium der Justiz, BMJ.
  • 29. September 2022: Die Regierung bringt den Gesetzentwurf als Drucksache 20/3442 in den Bundestag ein, der erstmals darüber berät und den Entwurf an den federführenden Rechtsausschuss überweist.
  • 19. Oktober 2022: Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses werden diverse Sachverständige angehört, die Nachbesserungsbedarf am Hinweisgeberschutzgesetz anmerken.
  • 14. Dezember 2022: Der Rechtsausschuss nimmt laut Pressemitteilung einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Die wohl wichtigsten Änderungen:
    • Unternehmen und öffentliche Stellen müssen in den einzurichtenden Meldestellen nun doch anonyme Meldungen ermöglichen.
    • Zudem gehört auch der Digital Markets Act der Europäischen Union zum sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes. Dies war eine Vorgabe der EU.
    • Auch sollen Hinweisgeber geschützt werden, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten melden.
  • 16. Dezember 2022: Der Bundestag beschäftigt sich in zweiter und dritter Lesung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Der angepasste Gesetzentwurf wird mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.
  • 10. Februar 2023: Der Bundesrat blockiert das Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Am 17. März 2023 hat sich der Bundestag ein weiteres Mal mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auseinandersetzen. Damit soll die EU-Whistleblower-Richtlinie endlich in deutsches Recht umgesetzt werden.
  • Am 27.03.2023 befasst sich der Rechtsausschuss mit dem Gesetz, dies dann am 31.3. durch den Bundesrat kommen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen mit in der Regel 250 Beschäftigten oder mehr eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Arbeitgeber mit in der Regel 50 bis zu 249 Beschäftigten gehören ab dem 17. Dezember 2023 zu dem Kreis der Verpflichteten.
  • Nach der Ausfertigung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 tritt das lang ersehnte deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich am 02. Juli 2023 in Kraft.

Unsere Cloud basierte Software erfüllt die höchsten Anforderungen für Hinweisgebersysteme, der IT-Sicherheit und  DSGVO. Wir sind Ihr Ansprechpartner und betreuen eingehende Meldungen aus Ihrem Unternehmen. Wir betreuen Ihr Unternehmen als Ombudsperson (neutraler Ansprechpartner) und übernehmen die Kommunikation mit dem Hinweisgeber (Whistleblower). Sie erarbeiten in Ihrem Unternehmen dann Lösungswege, bevor Sie an die Öffentlichkeit kommen.

SOFTWARE AS A SERVICE

Zertifiziert

Cloud Software Lösung

DSGVO konform

schnelle Umsetzung

Analytics

Mobile UX/UI

VORTEILE FÜR

UNTERNEHMEN

Hinweisentgegennahme und Erstbearbeitung sowie alle Beratungsleistungen erfolgen kompetent aus einer Hand, von uns den Ombudsleuten! Technisch ausgereiftes und anwaltlich geprüftes, am Markt etabliertes Hinweisgebersystem. Es ermutigt in besonderer Weise auch zurückhaltende Hinweisgeber zur Abgabe eines Hinweises auf einen Verdacht von Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten.

HINWEISGEBER

Doppelten Schutz seiner Identität: Durch einen besonders geschützten Übertragungsweg und die fehlende Möglichkeit der Rückverfolgung sowie die Verschwiegenheitspflicht der Ombudsleute um TÜV Cert. Datenschutzbeauftragten Martin Proch. Der Hinweisgeber kann über einen elektronische Postkasten und der Vorfalls-ID kommunizieren, ohne seine Identität offenzulegen, er kann unkompliziert vertraulichen Rat der Ombudsleute einholen.

Geschäftsinhaber

Wir bieten als neutraler Ombudsmann für Ihre Mitarbeiter ein sicheres anonymes Hinweisgebersystem an, das es Ihren Beschäftigten ermöglicht, beobachtete Missstände wie Korruption, Amtsmissbrauch, Diskriminierung, Belästigung etc. intern anzusprechen, bevor sie sich ggf. an Behörden oder die Medien wenden. Der verschlüsselte Kanal gewährleistet dabei größtmöglichen Schutz der Hinweisgeber. Sie erfüllen somit die EU-Whistleblower-Richtlinie und sind rechtssicher. Was kostet unser Service? Preise hier! | Demo hier!

Exklusiv-Partnerschaft

Seit über 20 Jahren ist EQS der Marktführer für Compliance-Software. Als neutrale Ombudspersonen sind wir in einer Exklusiv-Partnerschaft und bieten ein rechtssicheres cloudbasiertes Hinweisgeberschutz-System an. Somit vermeiden wir Ärger in Ihrem Unternehmen. Bleiben Sie mit uns gesetzeskonform!

Über 1.600 Kunden weltweit vertrauen bereits dem meistgenutzten Hinweisgebersystem

0

KUNDEN

0

Abgeschlossene Projekte

VEREINBAREN SIE JETZT EINE DEMO

Erfahren Sie, warum mehr als 1.600 Firmen weltweit dem Cloud-Hinweisgebersystem vertrauen!

Profitieren Sie unter anderem von den folgenden Funktionen:

  • Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion
  • Wir betreuen Ihr Hinweisgebersystem
  • DSGVO-konform und ISO 27001-zertifiziert
  • Umfassendes Case Management mit intelligenten Workflows
  • Granulares Berechtigungskonzept mit Need-to-know-Prinzip
  • Echtzeit-Statistiken und -Dashboards für Ihr Compliance Reporting

04961-7785640

Mit „*“ markierten Felder sind Pflichtfelder

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.
Call Now Button