MAXIMALE SICHERHEIT MIT UNS
Am 16.12.2019 ist die EU-Direktive 2019/1937 – auch bekannt als EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. als EU-Hinweisgeber-Richtlinie – in Kraft getreten, die die Mitgliedsstaaten bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen haben. Ziel der Richtlinie ist es, Hinweisgeber vor Repressalien bei der Meldung von Missständen in Unternehmen zu schützen.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung eines Hinweisgeber-Meldesystem (www.hinweisgeber-meldesystem.de). Über diesen Kanal kann der Hinweisgeber mit dem Ombudsmann anonym kommunizieren und erfüllt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie. Unser Hinweisgeber-Meldesystem steht innerhalb weniger Minuten zur Verfügung. Als Datenschutzbeauftragte, Ombudsperson (neutrale Person) unterstützen und übernehmen wir für Sie die Implementierung und den Service.
Ab 17.12.2023 muss ein Unternehmen ab 50 Mitarbeiter ein Hinweisgeber-Meldesystem anbieten